In Bayern übernimmt die BBA GmbH gerne die sachkundige Begleitung ihres Vorhabens für die Biogasförderung.

Antragstellung ab sofort möglich – Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent.
Die Richtlinie „Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber. Mit ihrer Hilfe werden Investitionen zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und zur Etablierung von emissionsmindernden Technologien im Sinne des Klimaschutzes unterstützt. Damit werden klimaschädliche Emissionen aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern, die bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwangsläufig entstehen, reduziert. Gleichzeitig leistet die energetische Nutzung dieser Substrate einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien.
Im Rahmen der Richtlinie werden folgende Maßnahmen gefördert:
Der Neubau einer kompletten Biogasanlage wird durch die Richtlinie NICHT gefördert.
Die Förderung richtet sich an:
Die Förderhöhe ist auf maximal 300.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Sie variiert in Abhängigkeit der Maßnahme und unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße:
Die Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2026 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Sie dient der Umsetzung der im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele. Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Für den Sektor Landwirtschaft ist vorgesehen, die jährlichen Emissionen bis 2030 auf 58 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente zu reduzieren. Die geförderten Maßnahmen sollen hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Zum 31. Dezember 2029 läuft die Förderrichtlinie aus. Interessenten müssen Anträge für bauliche Maßnahmen spätestens bis zum 31. Dezember 2028 bei der FNR einreichen, für alle anderen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2029.
Bei Interesse oder Fragen, rufen Sie uns gerne an: 08031-797320
Quellen: FNR, BMLEH