Kurzübersicht der Fördermöglichkeiten im Diversifizierungsprogramm
Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.
Mit der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen gefördert, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen.
Diversifizierungsprogramm (DIV)
Gefördert werden z.B.:
landwirtschaftsnahe Dienstleistungen, z. B. Direktvermarktungseinrichtungen (Hofläden) und Verkaufsanlagen, Reithallen, Pensionspferdeställe und im Gartenbau Verkaufsgewächshäuser
ländlich-hauswirtschaftliche Dienstleistungen, z. B. Urlaub auf dem Bauernhof (Ferienwohnungen), Hof-Cafés sowie
sonstige Vorhaben, die gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz in der Landwirtschaft dienen.
Förderung:
Zuschüsse von bis zu 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max. 200.000 Euro für bauliche Maßnahmen