Aktuelles

Energieeffizienzförderung – 30% Förderung für Stromspeicher, 20% auf Futterschieber und Spaltenroboter

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren.

Mit diesem Bundesprogramm sollen die Ziele des Klimaschutzplans 2030 in Landwirtschaft und Gartenbau erreicht werden. Dieser beinhaltet, dass im Vergleich zum Jahr 2014 der CO2-Ausstoß um 16 Millionen Tonnen reduziert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die auf klimafreundliche Technologien umzustellen, finanziell gefördert.

Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Technologien, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung führen. Die förderfähigen Technologien sind auf einer Positivliste festgelegt. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig.

–> Einfach und schnell: Wir stellen die Anträge für Stromspeicher, Butler, Spaltenroboter etc.

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Gefördert werden bestimmte Maßnahmen und Vorhaben die zu einer Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung führen. Die Investitionen werden durch eine vorhergehende Energieberatung in einem Einsparkonzept festgelegt.

Download “Infoblatt Energie” Infoblatt-Energie-2023-2027.pdf – 119-mal heruntergeladen – 59,47 kB

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir helfen gerne weiter.

Aktuelle Konditionen der Rentenbank

Zum 19.09.2024 hat die Rentenbank die aktuellen Zinskonditionen veröffentlicht. Mit „LR-Premium“ wurde eine neue Kategorie eingeführt. Bei dieser sind die Konditionen um 0,30 Prozentpunkte niederiger als bei den hier genannten Konditionen aus „LR-Top“. Die Premium Konditionen werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen
  • Umweltschonende Landbewirtschaftung und ökologischer Landbau
  • Etablierung von Agroforst und Paludikultur
  • Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft
  • Stallumbauten für mehr Tierwohl

Die wichtigsten Konditionen („LR-Top“):

5 Jahre Laufzeit / 5 Jahre Zinsbindung – 3,15% (nom.)

10 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,30% (nom.)

20 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,35% (nom.)

Für mehr Info zu den Konditionen hier klicken

Zinskonditionen # Finanzierungen in der Landwirtschaft # Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) # Stallbauförderung – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) # Diversifizierungsförderung (DIV)

Förderung geht nahtlos weiter!

Die erste Antragsrunde 2024 der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) ist geschafft. Bis zum gestrigen Abend konnten die Förderanträge online gestellt werden. Für die eingereichten Verfahren bedanken wir uns ganz herzlich für das Vetrauen unserer Landwirte und den Einsatz unserer Mitarbeiter!

Ab jetzt können die Anträge für die zweite Antragsrunde gestellt werden! Diese endet am 07. Novemeber 2024. Nutzen sie die attraktiven Konditionen!

Bis zu 480.000€ Stallbauförderung sind möglich!

Zur Antragstellung ist wird ein genehmigter Bauplan benötigt!

Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns!


Stallbauförderung auch 2024 attraktiv – bis zu 480.000 € Zuschuss

Die förderfähigen Kosten wurden letztes Jahr aufgrund der Baukostensteigerung deutlich, auf 1.200.000 €, erhöht. Sichern Sie sich als Erstumsteller in der Milchviehhaltung einen Fördersatz von 40% (bis zu 480.000 € Zuschuss). Bei allen anderen Stallbauten (AFP) oder zum Beispiel Ferienwohnungen, Hofläden und Hofcafes (DIV) bleibt der Fördersatz bei 25% (bis 300.000 € Zuschuss).

Die erste Antragsrunde 2024 endet am 13. Juni, die zweite Antragsrunde am 07. November.

Zur Antragsstellung wird ein genehmigter Bauplan benötigt!

Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail.

# Stallbauförderung # Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Diversifizierungsförderung (DIV) # Landwirtschaft # Tierwohl

Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung startet – Bis zu 60% Stallbauförderung für den Bau und Umbau von Tierwohl-Schweineställen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung, die ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder die tierwohlgerechte Stallneubauten errichten. Dabei sind sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio zu erfüllen. Je nach Investitionshöhe sind Förderungen von bis zu 60 Prozent möglich.

Eine wichtige Grundvoraussetzung für die investive Förderung ist, dass der Betrieb ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept vorlegen kann, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.

Dabei ist auch die Erstellung eines solchen Konzeptes vor Antragstellung grundsätzlich förderfähig.

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein!

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

# Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung # Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen # Förderung des Umbaus der Tierhaltung # Stallbauförderung Schwein # Tierwohl

Wir sind umgezogen

Seit dem 14.06.2023 sind unsere Büroräume in der Salinstr. 1 in Rosenheim.

Dies sind unsere neuen Kontaktdaten:  

Beratung Betreuung Agrarstruktur GmbH 

Salinstraße 1 

83022 Rosenheim 

Tel: 08031/79732-0 

Fax: 08031/79732-29 

 

Bundesprogramm Energieeffizienz – Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.

Antragstellung ab 01.09.2021

Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.

Wesentliche Änderungen im Programm ab dem 01.09.2021:

  • Aufnahme von Elektrischen Landmaschinen bei den Einzelmaßnahmen.
  • Aufnahme von Landmaschinen mit regenerativer Antriebstechnik (z.B. Rapsöl) in den Einzelmaßnehmen.
  • Energieeffizienzgutachten können nun auch wieder maßnahmenspezifisch und nicht nur gesamtbetrieblich erstellt werden.
  • Im Programmteil „B“ werden nun auch Maschinenringe, Lohnunternehmen in der Ldw. und Zusammenschlüsse von ldw. Betrieben berücksichtigt.
  • Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 700,-€ je eingesparte Tonne CO2 auf 900,-€.

Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen
Durch den Krieg in der Ukraine steigen aktuell die Energiepreise extrem.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die BLE, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen.

# Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau