Aktuelles

Stallbauförderung geht auch 2025 nahtlos weiter!

Ab jetzt können die Anträge für die Auswahlrunde 2025 gestellt werden! Die Antragsrunde endet am 07. November 2025. Nutzen sie die attraktiven Konditionen!

Bis zu 480.000€ Stallbauförderung sind möglich!

Zur Antragstellung ist wird ein genehmigter Bauplan benötigt!

Für weitere Informationen und für die Vorbereitung der Antragstellung stehen Ihnen die Berater der BBA gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns!


Aktuelle Konditionen der Rentenbank

Zum 16.01.2025 hat die Rentenbank die aktuellen Zinskonditionen veröffentlicht. Mit „LR-Premium“ wurde eine neue Kategorie eingeführt. Bei dieser sind die Konditionen um 0,30 Prozentpunkte niederiger als bei den hier genannten Konditionen aus „LR-Top“. Die Premium Konditionen werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen
  • Umweltschonende Landbewirtschaftung und ökologischer Landbau
  • Etablierung von Agroforst und Paludikultur
  • Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft
  • Stallumbauten für mehr Tierwohl

Die wichtigsten Konditionen (Ratendarlehen „LR-Top“):

5 Jahre Laufzeit / 5 Jahre Zinsbindung – 3,35% (nom.)

10 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,60% (nom.)

20 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,75% (nom.)

Für mehr Info zu den Konditionen hier klicken

Zinskonditionen # Finanzierungen in der Landwirtschaft # Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) # Stallbauförderung – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) # Diversifizierungsförderung (DIV)

Energieeffizienzförderung – vorläufige „Antragspause“

Seit dem 21.11.2024 wird für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung vorläufig eine Antragspause verhängt, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können.

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren.

Mit diesem Bundesprogramm sollen die Ziele des Klimaschutzplans 2030 in Landwirtschaft und Gartenbau erreicht werden. Dieser beinhaltet, dass im Vergleich zum Jahr 2014 der CO2-Ausstoß um 16 Millionen Tonnen reduziert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die auf klimafreundliche Technologien umzustellen, finanziell gefördert.

Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Technologien, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung führen. Die förderfähigen Technologien sind auf einer Positivliste festgelegt. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig.

–> Einfach und schnell: Wir stellen die Anträge für Stromspeicher, Butler, Spaltenroboter etc.

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Gefördert werden bestimmte Maßnahmen und Vorhaben die zu einer Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung führen. Die Investitionen werden durch eine vorhergehende Energieberatung in einem Einsparkonzept festgelegt.

Download “Infoblatt Energie” Infoblatt-Energie-2023-2027.pdf – 772-mal heruntergeladen – 59,47 kB

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir helfen gerne weiter.

Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung – Bis zu 60% Stallbauförderung für den Bau und Umbau von Tierwohl-Schweineställen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung, die ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder die tierwohlgerechte Stallneubauten errichten. Dabei sind sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio zu erfüllen. Je nach Investitionshöhe sind Förderungen von bis zu 60 Prozent möglich.

Eine wichtige Grundvoraussetzung für die investive Förderung ist, dass der Betrieb ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept vorlegen kann, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.

Dabei ist auch die Erstellung eines solchen Konzeptes vor Antragstellung grundsätzlich förderfähig.

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein!

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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