Kurzübersicht der Fördermöglichkeiten im Agrarinvestitionsförderprogramm
Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) werden insbesondere Stallbaumaßnahmen gefördert. Die Stallbauförderung soll dazu dienen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken.
Die Konditionen:
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 1.200.000 Euro. Die Fördersätze lauten:
40 % Milchviehhaltung erstmalige Umstellung auf Laufstallhaltung, Zuschuss bis 480.000 Euro
25 % Rinderhaltung allg. und Milchvieh (bereits im Laufstall), Zuschuss bis 300.000 Euro
40 % Zuchtsauenbetriebe, Zuschuss bis 480.000 Euro
25 % Mastschweinehaltung allgemein, Zuschuss bis 300.000 Euro
25 % alle weitere Tierarten, Zuschuss bis 300.000 Euro
25 % für Geschlossene Güllegruben im Zusammenhang mit einer Stallbaumaßnahme und mindesten 9 Monate Lagerfähigkeit
Es wird eine Flächenbindung eingeführt, GV-Grenze beträgt 2 GV/ ha.
Pachtverträge (unabhängig von der Laufzeit) und Gülleabnahme-verträge werden bei der GV-Grenze anerkannt.